Feiertage NRW 2025 - 2030

feste Feier­tage           beweg­liche Feier­tage
Feiertage 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Neujahrstag Mittwoch
01.01.2025
Donnerstag
01.01.2026
Freitag
01.01.2027
Samstag
01.01.2028
Montag
01.01.2029
Dienstag
01.01.2030
Karfreitag Freitag
18.04.2025
Freitag
03.04.2026
Freitag
26.03.2027
Freitag
14.04.2028
Freitag
30.03.2029
Freitag
19.04.2030
Ostersonntag Sonntag
20.04.2025
Sonntag
05.04.2026
Sonntag
28.03.2027
Sonntag
16.04.2028
Sonntag
01.04.2029
Sonntag
21.04.2030
Ostermontag Montag
21.04.2025
Montag
06.04.2026
Montag
29.03.2027
Montag
17.04.2028
Montag
02.04.2029
Montag
22.04.2030
Tag der Arbeit Donnerstag
01.05.2025
Freitag
01.05.2026
Samstag
01.05.2027
Montag
01.05.2028
Dienstag
01.05.2029
Mittwoch
01.05.2030
Christi Himmelfahrt Donnerstag
29.05.2025
Donnerstag
14.05.2026
Donnerstag
06.05.2027
Donnerstag
25.05.2028
Donnerstag
10.05.2029
Donnerstag
30.05.2030
Pfingstsonntag Sonntag
08.06.2025
Sonntag
24.05.2026
Sonntag
16.05.2027
Sonntag
04.06.2028
Sonntag
20.05.2029
Sonntag
09.06.2030
Pfingstmontag Montag
09.06.2025
Montag
25.05.2026
Montag
17.05.2027
Montag
05.06.2028
Montag
21.05.2029
Montag
10.06.2030
Fronleichnam Donnerstag
19.06.2025
Donnerstag
04.06.2026
Donnerstag
27.05.2027
Donnerstag
15.06.2028
Donnerstag
31.05.2029
Donnerstag
20.06.2030
Tag der Deutschen Einheit Freitag
03.10.2025
Samstag
03.10.2026
Sonntag
03.10.2027
Dienstag
03.10.2028
Mittwoch
03.10.2029
Donnerstag
03.10.2030
Allerheiligen Samstag
01.11.2025
Sonntag
01.11.2026
Montag
01.11.2027
Mittwoch
01.11.2028
Donnerstag
01.11.2029
Freitag
01.11.2030
1. Weihnachtstag Donnerstag
25.12.2025
Freitag
25.12.2026
Samstag
25.12.2027
Montag
25.12.2028
Dienstag
25.12.2029
Mittwoch
25.12.2030
2. Weihnachtstag Freitag
26.12.2025
Samstag
26.12.2026
Sonntag
26.12.2027
Dienstag
26.12.2028
Mittwoch
26.12.2029
Donnerstag
26.12.2030

FAQs – Feiertage Nordrhein-Westfalen

Welche gesetzlichen Feiertage gelten in Nordrhein-Westfalen (NRW)?

In Nordrhein-Westfalen gelten gesetzliche Feiertage, die entweder bundesweit einheitlich oder landesspezifisch geregelt sind. Sie sind im Feiertagsgesetz NRW verankert und bringen besondere arbeitsrechtliche Regelungen mit sich, etwa zur Arbeitsruhe, Entgeltfortzahlung oder zu Ausnahmen für bestimmte Branchen. Grundsätzlich unterscheidet man in NRW zwischen festen und beweglichen Feiertagen.

Feste Feiertage:

  • Neujahr (1. Januar)
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Allerheiligen (1. November)
  • Erster Weihnachtstag (25. Dezember)
  • Zweiter Weihnachtstag (26. Dezember)

Bewegliche Feiertage:

  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam

Diese Feiertage gelten landesweit für NRW und beeinflussen unter anderem Arbeitszeiten, Schulbetrieb, Öffnungszeiten und die Urlaubsplanung von Arbeitnehmern und Unternehmen.

Feste Feiertage in NRW haben den Vorteil, dass sie jedes Jahr auf dasselbe Datum fallen und dadurch langfristig planbar sind. Sie gelten landesweit und sind unabhängig von religiösen Berechnungen. Zu den festen gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen gehören:

  • Neujahr (1. Januar)

  • Tag der Arbeit (1. Mai)

  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)

  • Allerheiligen (1. November)

  • Erster Weihnachtstag (25. Dezember)

  • Zweiter Weihnachtstag (26. Dezember)

Diese Feiertage betreffen Arbeitnehmer, Schulen, Behörden und Unternehmen gleichermaßen und spielen eine zentrale Rolle in der Jahres- und Urlaubsplanung.

Bewegliche Feiertage haben kein festes Kalenderdatum, da sie direkt vom Osterfest abhängen, dessen Termin sich jedes Jahr verändert. In Nordrhein-Westfalen sind mehrere dieser Feiertage gesetzlich anerkannt und für Arbeitnehmer sowie öffentliche Einrichtungen verbindlich. Sie liegen je nach Jahr zwischen März und Juni und erfordern eine jährliche Planung.

Typische bewegliche Feiertage in NRW sind:

  • Karfreitag – der Freitag vor Ostern

  • Ostermontag – der Montag nach Ostersonntag

  • Christi Himmelfahrt – 40 Tage nach Ostern

  • Pfingstmontag – 50 Tage nach Ostern

  • Fronleichnam – 60 Tage nach Ostern (nicht in allen Bundesländern gesetzlicher Feiertag, in NRW jedoch anerkannt)

Diese zeitliche Einordnung hilft dabei, bewegliche Feiertage besser einzuordnen und frühzeitig in Arbeits-, Urlaubs- und Dienstpläne zu integrieren.

Feiertage haben direkten Einfluss auf Arbeitszeiten, Produktionsabläufe, Öffnungszeiten und Dienstpläne. Feste Feiertage bieten Planungssicherheit, während bewegliche Feiertage eine jährliche Anpassung erfordern. Für Unternehmen, Verwaltungen und Dienstleister in NRW sind aktuelle Feiertagskalender daher unverzichtbar, um Personal, Termine und Ressourcen effizient zu steuern.

Einige gesetzliche Feiertage gelten bundesweit, etwa Neujahr, der Tag der Arbeit oder der Tag der Deutschen Einheit. Andere Feiertage sind landesspezifisch. In NRW gehört dazu insbesondere Fronleichnam, der nicht in allen Bundesländern gesetzlicher Feiertag ist. Diese Unterschiede sind vor allem für Unternehmen mit bundesweiten Standorten relevant.

Gesetzliche Feiertage in NRW haben großen Einfluss auf die Urlaubsplanung, da sie strategisch mit Wochenenden kombiniert werden können. Durch sogenannte Brückentage lassen sich mit wenigen Urlaubstagen längere zusammenhängende Freizeitphasen schaffen. Besonders bewegliche Feiertage wie Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam eignen sich für eine effiziente Urlaubsplanung.

Gesetzliche Feiertage in NRW gelten grundsätzlich auch für öffentliche Schulen. Für Kindertagesstätten und Hochschulen können jedoch abweichende Regelungen gelten. Hochschulen legen häufig eigene Vorlesungszeiten fest, und Kitas können an Feiertagen je nach Träger geschlossen oder eingeschränkt geöffnet sein. Gesetzlicher Feiertag bedeutet daher nicht automatisch für alle Bildungseinrichtungen vollständige Schließung.

Fällt ein gesetzlicher Feiertag in NRW auf einen Samstag oder Sonntag, gibt es keinen automatischen Ersatzfeiertag. Der Feiertag bleibt rechtlich bestehen, führt jedoch nicht zu einem zusätzlichen arbeitsfreien Werktag. Dies unterscheidet Deutschland von einigen anderen Ländern und ist besonders relevant für die Urlaubs- und Personalplanung.

An gesetzlichen Feiertagen in NRW haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung, sofern der Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt. Arbeiten Beschäftigte dennoch an einem Feiertag, können Zuschläge gezahlt werden, sofern dies im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Gesetzlich vorgeschriebene Zuschläge existieren jedoch nicht pauschal.

Die Unterschiede bei gesetzlichen Feiertagen zwischen NRW und anderen Bundesländern ergeben sich aus der föderalen Struktur Deutschlands. Jedes Bundesland kann zusätzliche Feiertage festlegen, insbesondere solche mit religiösem oder historischem Bezug. Deshalb gelten Feiertage wie Fronleichnam oder Allerheiligen nicht bundesweit einheitlich.

Für den Einzelhandel in NRW sind gesetzliche Feiertage besonders relevant, da an diesen Tagen in der Regel ein Verkaufsverbot besteht. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Branchen oder verkaufsoffene Sonderregelungen. Feiertage beeinflussen daher Umsatzverteilung, Personalplanung und Lieferketten erheblich, insbesondere rund um Ostern, Weihnachten und gesetzliche Feiertage im Frühjahr.

Nach oben scrollen