Feiertage NRW 2025 - 2030
| Feiertage | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Neujahrstag | Mittwoch 01.01.2025 |
Donnerstag 01.01.2026 |
Freitag 01.01.2027 |
Samstag 01.01.2028 |
Montag 01.01.2029 |
Dienstag 01.01.2030 |
| Karfreitag | Freitag 18.04.2025 |
Freitag 03.04.2026 |
Freitag 26.03.2027 |
Freitag 14.04.2028 |
Freitag 30.03.2029 |
Freitag 19.04.2030 |
| Ostersonntag | Sonntag 20.04.2025 |
Sonntag 05.04.2026 |
Sonntag 28.03.2027 |
Sonntag 16.04.2028 |
Sonntag 01.04.2029 |
Sonntag 21.04.2030 |
| Ostermontag | Montag 21.04.2025 |
Montag 06.04.2026 |
Montag 29.03.2027 |
Montag 17.04.2028 |
Montag 02.04.2029 |
Montag 22.04.2030 |
| Tag der Arbeit | Donnerstag 01.05.2025 |
Freitag 01.05.2026 |
Samstag 01.05.2027 |
Montag 01.05.2028 |
Dienstag 01.05.2029 |
Mittwoch 01.05.2030 |
| Christi Himmelfahrt | Donnerstag 29.05.2025 |
Donnerstag 14.05.2026 |
Donnerstag 06.05.2027 |
Donnerstag 25.05.2028 |
Donnerstag 10.05.2029 |
Donnerstag 30.05.2030 |
| Pfingstsonntag | Sonntag 08.06.2025 |
Sonntag 24.05.2026 |
Sonntag 16.05.2027 |
Sonntag 04.06.2028 |
Sonntag 20.05.2029 |
Sonntag 09.06.2030 |
| Pfingstmontag | Montag 09.06.2025 |
Montag 25.05.2026 |
Montag 17.05.2027 |
Montag 05.06.2028 |
Montag 21.05.2029 |
Montag 10.06.2030 |
| Fronleichnam | Donnerstag 19.06.2025 |
Donnerstag 04.06.2026 |
Donnerstag 27.05.2027 |
Donnerstag 15.06.2028 |
Donnerstag 31.05.2029 |
Donnerstag 20.06.2030 |
| Tag der Deutschen Einheit | Freitag 03.10.2025 |
Samstag 03.10.2026 |
Sonntag 03.10.2027 |
Dienstag 03.10.2028 |
Mittwoch 03.10.2029 |
Donnerstag 03.10.2030 |
| Allerheiligen | Samstag 01.11.2025 |
Sonntag 01.11.2026 |
Montag 01.11.2027 |
Mittwoch 01.11.2028 |
Donnerstag 01.11.2029 |
Freitag 01.11.2030 |
| 1. Weihnachtstag | Donnerstag 25.12.2025 |
Freitag 25.12.2026 |
Samstag 25.12.2027 |
Montag 25.12.2028 |
Dienstag 25.12.2029 |
Mittwoch 25.12.2030 |
| 2. Weihnachtstag | Freitag 26.12.2025 |
Samstag 26.12.2026 |
Sonntag 26.12.2027 |
Dienstag 26.12.2028 |
Mittwoch 26.12.2029 |
Donnerstag 26.12.2030 |
Feiertage in NRW nach Jahren
FAQs – Feiertage Nordrhein-Westfalen
Welche gesetzlichen Feiertage gelten in Nordrhein-Westfalen (NRW)?
In Nordrhein-Westfalen gelten gesetzliche Feiertage, die entweder bundesweit einheitlich oder landesspezifisch geregelt sind. Sie sind im Feiertagsgesetz NRW verankert und bringen besondere arbeitsrechtliche Regelungen mit sich, etwa zur Arbeitsruhe, Entgeltfortzahlung oder zu Ausnahmen für bestimmte Branchen. Grundsätzlich unterscheidet man in NRW zwischen festen und beweglichen Feiertagen.
Feste Feiertage:
- Neujahr (1. Januar)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- Allerheiligen (1. November)
- Erster Weihnachtstag (25. Dezember)
- Zweiter Weihnachtstag (26. Dezember)
Bewegliche Feiertage:
- Karfreitag
- Ostermontag
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
Diese Feiertage gelten landesweit für NRW und beeinflussen unter anderem Arbeitszeiten, Schulbetrieb, Öffnungszeiten und die Urlaubsplanung von Arbeitnehmern und Unternehmen.
Welche festen gesetzlichen Feiertage gibt es in Nordrhein-Westfalen (NRW)?
Feste Feiertage in NRW haben den Vorteil, dass sie jedes Jahr auf dasselbe Datum fallen und dadurch langfristig planbar sind. Sie gelten landesweit und sind unabhängig von religiösen Berechnungen. Zu den festen gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen gehören:
Neujahr (1. Januar)
Tag der Arbeit (1. Mai)
Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
Allerheiligen (1. November)
Erster Weihnachtstag (25. Dezember)
Zweiter Weihnachtstag (26. Dezember)
Diese Feiertage betreffen Arbeitnehmer, Schulen, Behörden und Unternehmen gleichermaßen und spielen eine zentrale Rolle in der Jahres- und Urlaubsplanung.
Welche beweglichen gesetzlichen Feiertage gelten in Nordrhein-Westfalen (NRW)?
Bewegliche Feiertage haben kein festes Kalenderdatum, da sie direkt vom Osterfest abhängen, dessen Termin sich jedes Jahr verändert. In Nordrhein-Westfalen sind mehrere dieser Feiertage gesetzlich anerkannt und für Arbeitnehmer sowie öffentliche Einrichtungen verbindlich. Sie liegen je nach Jahr zwischen März und Juni und erfordern eine jährliche Planung.
Typische bewegliche Feiertage in NRW sind:
Karfreitag – der Freitag vor Ostern
Ostermontag – der Montag nach Ostersonntag
Christi Himmelfahrt – 40 Tage nach Ostern
Pfingstmontag – 50 Tage nach Ostern
Fronleichnam – 60 Tage nach Ostern (nicht in allen Bundesländern gesetzlicher Feiertag, in NRW jedoch anerkannt)
Diese zeitliche Einordnung hilft dabei, bewegliche Feiertage besser einzuordnen und frühzeitig in Arbeits-, Urlaubs- und Dienstpläne zu integrieren.
Warum sind feste und bewegliche Feiertage für Unternehmen und Organisationen so relevant?
Feiertage haben direkten Einfluss auf Arbeitszeiten, Produktionsabläufe, Öffnungszeiten und Dienstpläne. Feste Feiertage bieten Planungssicherheit, während bewegliche Feiertage eine jährliche Anpassung erfordern. Für Unternehmen, Verwaltungen und Dienstleister in NRW sind aktuelle Feiertagskalender daher unverzichtbar, um Personal, Termine und Ressourcen effizient zu steuern.
Welche gesetzlichen Feiertage in NRW sind arbeitsfrei – und gibt es Ausnahmen?
Einige gesetzliche Feiertage gelten bundesweit, etwa Neujahr, der Tag der Arbeit oder der Tag der Deutschen Einheit. Andere Feiertage sind landesspezifisch. In NRW gehört dazu insbesondere Fronleichnam, der nicht in allen Bundesländern gesetzlicher Feiertag ist. Diese Unterschiede sind vor allem für Unternehmen mit bundesweiten Standorten relevant.
Wie beeinflussen gesetzliche Feiertage in NRW die Urlaubsplanung und Brückentage?
Gesetzliche Feiertage in NRW haben großen Einfluss auf die Urlaubsplanung, da sie strategisch mit Wochenenden kombiniert werden können. Durch sogenannte Brückentage lassen sich mit wenigen Urlaubstagen längere zusammenhängende Freizeitphasen schaffen. Besonders bewegliche Feiertage wie Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam eignen sich für eine effiziente Urlaubsplanung.
Gelten gesetzliche Feiertage in NRW auch für Schulen, Kitas und Hochschulen?
Gesetzliche Feiertage in NRW gelten grundsätzlich auch für öffentliche Schulen. Für Kindertagesstätten und Hochschulen können jedoch abweichende Regelungen gelten. Hochschulen legen häufig eigene Vorlesungszeiten fest, und Kitas können an Feiertagen je nach Träger geschlossen oder eingeschränkt geöffnet sein. Gesetzlicher Feiertag bedeutet daher nicht automatisch für alle Bildungseinrichtungen vollständige Schließung.
Wie werden gesetzliche Feiertage in NRW behandelt, wenn sie auf ein Wochenende fallen?
Fällt ein gesetzlicher Feiertag in NRW auf einen Samstag oder Sonntag, gibt es keinen automatischen Ersatzfeiertag. Der Feiertag bleibt rechtlich bestehen, führt jedoch nicht zu einem zusätzlichen arbeitsfreien Werktag. Dies unterscheidet Deutschland von einigen anderen Ländern und ist besonders relevant für die Urlaubs- und Personalplanung.
Welche Rolle spielen gesetzliche Feiertage bei Lohnfortzahlung und Zuschlägen in NRW?
An gesetzlichen Feiertagen in NRW haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung, sofern der Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt. Arbeiten Beschäftigte dennoch an einem Feiertag, können Zuschläge gezahlt werden, sofern dies im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Gesetzlich vorgeschriebene Zuschläge existieren jedoch nicht pauschal.
Warum unterscheiden sich die gesetzlichen Feiertage in NRW von denen in anderen Bundesländern?
Die Unterschiede bei gesetzlichen Feiertagen zwischen NRW und anderen Bundesländern ergeben sich aus der föderalen Struktur Deutschlands. Jedes Bundesland kann zusätzliche Feiertage festlegen, insbesondere solche mit religiösem oder historischem Bezug. Deshalb gelten Feiertage wie Fronleichnam oder Allerheiligen nicht bundesweit einheitlich.
Welche gesetzlichen Feiertage sind besonders relevant für den Einzelhandel in NRW?
Für den Einzelhandel in NRW sind gesetzliche Feiertage besonders relevant, da an diesen Tagen in der Regel ein Verkaufsverbot besteht. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Branchen oder verkaufsoffene Sonderregelungen. Feiertage beeinflussen daher Umsatzverteilung, Personalplanung und Lieferketten erheblich, insbesondere rund um Ostern, Weihnachten und gesetzliche Feiertage im Frühjahr.
